Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Ammerland e. V.

Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden: Verkehrssicherheit muss Vorrang haben

Die vorgelegte Projektskizze wird den Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nicht gerecht. Ein umfassenderer Umbau ist notwendig, das Förderprogramm "Stadt und Land" stellt Mittel dafür bereit.

Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden erfüllt im aktuellen Zustand weder die An­forderungen an die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fuß­gänger*innen noch bietet sie ein Mindestmaß an Aufenthaltsqualität. Der lokalen Presse konnte der adfc Ammerland die Projektskizze und einige In­formationen über den angedachten Umbau der Ortsdurchfahrt ent­nehmen. Die Projektskizze des Ingenieursbüros Diekmann und Mosebach schafft zwar Abhilfe bezüglich der Aufenthaltsqualität, entspricht aber nicht den aktuellen verkehrstechnischen Standards, weil der bisher vorgesehene Platz dafür nicht ausreicht. Das neue Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes stellt Mittel für einen richtlinienkonformen Ausbau von Rad­ver­kehrsanlagen bereit, auch der Zukauf von Grundstücksteilen wird ge­fördert. Wird die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden gemäß der vorgelegten Projekt­skizze umgebaut, werden die bestehenden Sicherheitsmängel für die nächsten Jahrzehnte zementiert. Daher setzt sich der adfc Ammerland für einen richtlinienkonformen Ausbau der Ortsdurchfahrt Hahn-Lemden ein. Eine Ergänzung durch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufent­halts­qualität, wie sie in der Projektskizze vorgesehen sind, begrüßt der adfc Ammerland ausdrücklich.

Die in der Projektskizze vorgesehene einseitige Führung des Radverkehrs in beide Richtungen auf einer Nebenanlage ist mit besonderen Gefahren ver­bunden, da Autofahrer*innen an den Einmündungen auf Radfahrer*innen aus beiden Richtungen achten müssen. Radfahrer*innen, die sich von hinten links nähern sind dabei besonders schwer wahrzunehmen. Daher darf eine einseitige Führung des Radverkehrs in beide Richtungen gemäß Ver­waltungsvorschrift zur StVO nur in wenigen Ausnahmefällen an­ge­ordnet werden. Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden erfüllt die Kriterien für eine solche Ausnahme nicht.

Eine gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr ist an Haupt­ver­bindungen des Radverkehrs grundsätzlich nicht zulässig. Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden ist zweifelsfrei eine Hauptverbindung des Radverkehrs sowohl innerhalb des Ortes als auch zwischen den benachbarten Orten. „Fußweg / Rad frei“ bedeutet für Radfahrer*innen, dass sie grundsätzlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und den Fußgänger*innen jeder­zeit Vorrang einräumen müssen. Auf einer Hauptverbindung des Rad­ver­kehrs muss aber damit gerechnet werden, das sich viele Radfahrer*innen nicht an diese Vorgaben halten, da „Alltagsradfahrer*innen“ ihre Ziele zügig erreichen wollen. Die in der Projektskizze vorgesehene Verbreiterung des Fußwegs ist nicht ausreichend, um hier Abhilfe zu schaffen. Stattdessen ist eine Trennung von Fuß- und Radverkehr notwendig.

Auf der Straße sind Radfahrer*innen sehr gut sichtbar und daher in der Regel weitaus weniger gefährdet sind als auf den Nebenanlagen. Dies lässt sich anhand der Unfallforschung belegen und wird in den ver­kehrs­technischen Richtlinien entsprechend umgesetzt. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass Radfahrer*innen gemäß Planungsskizze die Wahl zwischen dem Befahren der Fahrbahn und der Nebenanlage haben. Rad­fahrer*innen, die auf dem außerörtlichen Radweg in den Ort einfahren, müssen aber auch am südlichen Ortseingang die Möglichkeit haben, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln. Hier ist gemäß den Richtlinien für die Planung von Radverkehrsanlagen also eine weitere Querungshilfe zu ergänzen.

Um Konflikte zwischen KfZ und Radverkehr zu vermeiden, empfiehlt es sich auch, die Fahrbahn noch etwas weiter einzuengen und auf eine Markierung der Mittellinie zu verzichten. Fahrradpiktogramme und Hinweisschilder sollten für alle Verkehrsteilnehmer*innen deutlich machen, dass die Fahr­bahn hier regulär von KfZ und Radverkehr gemeinsam genutzt wird.

Begrünung, Verkehrsinseln und Querungshilfen sind grundsätzlich sehr zu be­grüßen. Allerdings dürfen sie die Sichtbeziehungen zwischen den Ver­kehrsteilnehmer*innen nicht einschränken. Daher sollte die in der Pro­jekt­skizze vorgesehene Begrünung, die sich unmittelbar an den Querungshilfen be­findet, noch einmal diesbezüglich überprüft werden.

Der adfc Ammerland spricht sich für einen richtlinienkonformen Umbau der Orstdurchfahrt Hahn-Lehmden mit einer beidseitigen und getrennten Führung des Fuß- und Radverkehrs sowie einer zusätzlichen Querungshilfe am südlichen Ortseingang aus. Es wird empfohlen, hierfür Fördermittel aus dem Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu beantragen. Er­gänzend dazu sind Maß­nahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, wie Begrünung und Verkehrsinseln, aus Sicht des adfc Ammerland sehr wün­schenswert. Bei der Detailplanung sollten die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen besonders berücksichtigt werden.

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