Barrieren für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen

In Bad Zwischenahn wurde "Unter den Eichen" nicht nur auf der Fahrbahn eine Schrankenanlage eingerichtet, sondern auch auf den Nebenanlagen - zum großen Nachteil für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen im Fuß- und Radverkehr.

Das Projekt Verkehrsberuhigung an der Straße "Unter den Eichen" in Bad Zwischenahn vernachlässigt wie so oft die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen im Fuß- und Radverkehr. Für die Sperrung der Durchfahrt des Kfz-Verkehrs wurde eine Schrankenanlage eingerichtet, die aber zugleich auf dem parallel geführten Gehweg um sogenannte Halbschranken ergänzt wurde und das in doppelter Ausführung.

Offensichtlich rechnet man hier damit, dass Autofahrer*innen bei geschlossener Schranke den Gehweg als Umgehung nutzen. Dass diese unpassenden Hindernisse auf dem Gehweg - dazu noch in einem Spazierbereich - auch Barrieren darstellen bspw. für Sehbehinderte, bleibt offenbar unberücksichtigt. Die Einrichtung lässt auf dem drei Meter breiten gepflasterten Gehweg gerade noch etwas mehr als einen Meter Durchgang offen. Gemäß einschlägigen Regelwerken ist der gesamte lichte Gehwegraum grundsätzlich von Hindernissen und Einbauten freizuhalten. Im Allgemeinen sollten hier Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (z.B. Haifischzähne) zum Fernhalten von Kfz genügen. Ohne zusätzliche Verkehrszeichen dürfte es hier im Hinblick auf den Motorradverkehr wohl sowieso nicht gehen?

Da die Schrankenanlage auf der Fahrbahn derzeit geöffnet ist, konnte die für den Radverkehr verbleibende Durchfahrtbreite auf der Fahrbahn der Straße "Unter den Eichen" nicht gemessen werden. Nach unserer Einschätzung verbleibt für den Radverkehr kaum mehr als ein Meter Breite - und das auf einer viel befahrenen Route des Radverkehrsnetzes, die auch eine wichtige Radwegverbindung zu den Wohnsiedlungen östlich und nördlich des Zwischenahner Meeres darstellt. Auf Radwegen ist gemäß einschlägigen Regelwerken das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung. Für eine möglichst geringe Behinderung bzw. Komforteinschränkung des Radverkehrs ist hier eine Mindestdurchfahrtbreite 2 Metern zu fordern.

Am anderen Ende der Straße "Unter den Eichen" im Bereich Einmündung Oldenburger Straße nahe Trogbauwerk ist aufgrund der Sackgasse wohl eine Verdopplung des Verkehrsaufkommen zu erwarten. Da hier keine Ampelanlage den Einmündungsverkehr regelt, dürfte sich ein höheres Gefährdungsmoment für die Nutzer des Zweirichtungs-Geh-und-Radwegs entlang der Oldenburger Straße ergeben. Entschärfung könnte hier eine entsprechende Erweiterung der Ampelanlage Hermann-Löns-Straße bringen.

Das Bestreben, innerorts den starken Autoverkehr an Sonn-und Feiertagen zu reduzieren, ist grundsätzlich zu begrüßen.  Die dafür nötigen Verkehrsregelungen dürfen dabei aber nicht den Fuß- und Radverkehr behindern oder einschränken.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/barrieren-fuer-schwaechere-verkehrsteilnehmerinnen-1-2

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