Barrieren für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen

In Bad Zwischenahn wurde "Unter den Eichen" nicht nur auf der Fahrbahn eine Schrankenanlage eingerichtet, sondern auch auf den Nebenanlagen - zum großen Nachteil für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen im Fuß- und Radverkehr.

Das Projekt Verkehrsberuhigung an der Straße "Unter den Eichen" in Bad Zwischenahn vernachlässigt wie so oft die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen im Fuß- und Radverkehr. Für die Sperrung der Durchfahrt des Kfz-Verkehrs wurde eine Schrankenanlage eingerichtet, die aber zugleich auf dem parallel geführten Gehweg um sogenannte Halbschranken ergänzt wurde und das in doppelter Ausführung.

Offensichtlich rechnet man hier damit, dass Autofahrer*innen bei geschlossener Schranke den Gehweg als Umgehung nutzen. Dass diese unpassenden Hindernisse auf dem Gehweg - dazu noch in einem Spazierbereich - auch Barrieren darstellen bspw. für Sehbehinderte, bleibt offenbar unberücksichtigt. Die Einrichtung lässt auf dem drei Meter breiten gepflasterten Gehweg gerade noch etwas mehr als einen Meter Durchgang offen. Gemäß einschlägigen Regelwerken ist der gesamte lichte Gehwegraum grundsätzlich von Hindernissen und Einbauten freizuhalten. Im Allgemeinen sollten hier Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (z.B. Haifischzähne) zum Fernhalten von Kfz genügen. Ohne zusätzliche Verkehrszeichen dürfte es hier im Hinblick auf den Motorradverkehr wohl sowieso nicht gehen?

Da die Schrankenanlage auf der Fahrbahn derzeit geöffnet ist, konnte die für den Radverkehr verbleibende Durchfahrtbreite auf der Fahrbahn der Straße "Unter den Eichen" nicht gemessen werden. Nach unserer Einschätzung verbleibt für den Radverkehr kaum mehr als ein Meter Breite - und das auf einer viel befahrenen Route des Radverkehrsnetzes, die auch eine wichtige Radwegverbindung zu den Wohnsiedlungen östlich und nördlich des Zwischenahner Meeres darstellt. Auf Radwegen ist gemäß einschlägigen Regelwerken das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung. Für eine möglichst geringe Behinderung bzw. Komforteinschränkung des Radverkehrs ist hier eine Mindestdurchfahrtbreite 2 Metern zu fordern.

Am anderen Ende der Straße "Unter den Eichen" im Bereich Einmündung Oldenburger Straße nahe Trogbauwerk ist aufgrund der Sackgasse wohl eine Verdopplung des Verkehrsaufkommen zu erwarten. Da hier keine Ampelanlage den Einmündungsverkehr regelt, dürfte sich ein höheres Gefährdungsmoment für die Nutzer des Zweirichtungs-Geh-und-Radwegs entlang der Oldenburger Straße ergeben. Entschärfung könnte hier eine entsprechende Erweiterung der Ampelanlage Hermann-Löns-Straße bringen.

Das Bestreben, innerorts den starken Autoverkehr an Sonn-und Feiertagen zu reduzieren, ist grundsätzlich zu begrüßen.  Die dafür nötigen Verkehrsregelungen dürfen dabei aber nicht den Fuß- und Radverkehr behindern oder einschränken.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/barrieren-fuer-schwaechere-verkehrsteilnehmerinnen-1-2

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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