Auf der Parkstraße in Hude gilt nun Fahrbahnradeln - Der Gehweg ist nur "Radfahrer frei" © ADFC Oldenburg - Christian Lüdke

"Gehweg / Radfahrer frei" - Position des ADFC Oldenburg

Gehwege mit "Radfahrer frei" sind keine Radwege bzw. keine Radinfrastruktur. Sie sind in erster Linie Gehwege und müssen mit dem Fahrrad nicht benutzt werden.

Ein mit „Radfahrer frei“ gekennzeichneter Gehweg ist vor allem erstmal ein Gehweg. Radfahrende sind dort nur zu Gast und das bedeutet für Radfahrende vor allem eines: Der Fußverkehr hat Vorrang!

Das drückt sich unter anderem dadurch aus, dass maximal Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen zu fahren ist und verstärkt Rücksicht auf Fußgänger*innen genommen werden muss. Auch das „Wegklingeln“ von Fußgänger*innen ist nicht in Ordnung. Ggf. muss man auch anhalten oder gar absteigen.

Die Schilderkombination „Gehweg "und „Radfahrer frei“ wird von Kommunen vor allem dort gerne ausgeschildert, wo weder ein gemeinsamer Geh- und Radweg, noch ein getrennter Radweg baulich Platz findet, aber Mischverkehr, sprich das Fahren auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem KfZ-Verkehr auch nicht jedem Zuzumuten ist. Aber u.U. auch kein (kurzfristiges) Interesse besteht, die Situation für Fuß- und Radverkehr nachhaltig zu verbessern.

Nicht selten waren solche freigegebene Gehwege einmal benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege, die aber insbesondere was die erforderlichen Breiten angeht, nicht den Regelwerken entsprachen und die Kommunen daher, teilweise durch Anträge von Radfahrer*innen, die Beschilderung ändern mussten.

Die Beobachtung und persönliche Erfahrung zeigt: Radeln nur einzelne „mutigere“ Radfahrende auf der Fahrbahn, während der Großteil auf dem Gehweg radelt, werden die wenigen auf der Fahrbahn Radelnden weniger von Autofahrenden akzeptiert oder gar auch genötigt. Je mehr Radfahrende die Fahrbahn benutzen, umso größer ist die Akzeptanz auch unter den anderen Verkehrsteilnehmern. Dabei ist das Radeln auf der Fahrbahn, insbesondere an Einbiegungen bzw. Kreuzungen sogar sicherer, als auf dem (schmalen) Hochbord.

     

In der Auguststr. in Oldenburg teilt sich der Radverkehr immer noch auf Gehweg ("Radfahrer frei") und Fahrbahn auf, trotz Tempo 30.

Hinweise für Radfahrende:

  • Freigegebene Gehwege sind keine Radwege
  • Radverkehr ist dort nur „zu Gast“
  • Fußverkehr hat Vorrang
  • Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Kein „Wegklingeln“
  • Ggf. Absteigen und schieben
  • Besser die Fahrbahn nutzen

 

Hinweise für Autofahrende:

  • Freigegeben Gehwege sind keine Radwege
  • Freigegebene Gehwege müssen von Radfahrer*innen nicht benutzt werden
  • Radverkehr auf der Fahrbahn ist zu respektieren und zu tolerieren
  • Gesetzlicher Überholabstand auf der Fahrbahn ist zwingend einzuhalten
  • Dennoch an Grundstücksein- und -ausfahrten und Einmündungen mit Radverkehr auf dem Gehweg rechnen

Position des ADFC Oldenburg

„Gehweg - Radfahrer frei“ ist aus unserer Sicht keine Lösung, sondern allenfalls ein kurzfristiger Kompromiss, der alsbald durch echte Radinfrastruktur und echte Trennung von Fuß- und Radverkehr und ggf. auch vom Autoverkehr zu ersetzen ist. Auch wenn wir es begrüßen, wenn vormals zu schmale und unübersichtliche gemeinsame Geh und Radwege und deren Benutzungspflicht abgeschafft werden, stellt sich die Beschilderung „Gehweg - Radfahrer frei“ viel zu häufig als Dauerlösung dar. Damit tut man weder dem Fußverkehr, noch dem Radverkehr einen Gefallen. Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs benachteiligt beide Verkehrsarten, aber vor allem den Fußverkehr, häufig zu Gunsten des Autoverkehrs.

Reicht der Platz bei der derzeitigen Aufteilung des Verkehrsraumes nicht, muss ggf. der Verkehrsraum zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs neu aufgeteilt, mindestens aber das Radeln auf der Fahrbahn, z.B. durch Tempo 30, Rückbau von Parkplätzen, Fahrradpiktogramme etc., so angenehm wie möglich gemacht werden. Alternative parallele Vorrangrouten (z.B. Fahrradstraßen) können ggf. als Alternative zur Hauptverkehrsstraße (mit Mischverkehr) angeboten werden.

Mischverkehr auf stark frequentierten oder durch Schwerlastverkehr belasteten Straßen ist keine einladende Verkehrsführung für Radfahrer*innen und dem Ziel, mehr Menschen zum Umstieg auf das Rad zu bewegen, eher hinderlich.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/gehweg-radfahrer-frei-1-1

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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