Außerorts wird der Fuß- und Radweg teilweise nur auf eine Breite von 2 Metern ausgebaut. © ADFC Ammerland © ADFC Ammerland

Mindestmaß an Verkehrssicherheit statt Förderung des Radverkehrs

Der Ausbau des Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek wird auf 2025 verschoben und ist bei Weitem nicht ausreichend. Denn die Route verbindet nicht nur zwei Ortsteile, sondern wird auch von vielen Fahrrad-Pendler*innen nach Oldenburg genutzt.

In der Sitzung des Straßenbauausschusses am 28. Februar 2024 musste erneut über den Ausbau des gemeinsamen Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek entschieden werden. Denn für die im vergangenen September beschlossene Planung gab es keine Förderung, weil sie den Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit nicht gerecht wurde. Der eigentlich für 2024 geplante Ausbau muss daher auf das nächste Jahr verschoben werden.

Ausgebaut werden soll die Strecke außerorts sowie die angrenzenden Abschnitte innerorts in Wahnbek und in Rastede bis zum Kreisverkehr am Borbecker Weg. Aktuell ist der Weg zwischen 1,40 und 1,80 Meter breit. Um ein Mindestmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten muss ein gemeinsamer Fuß- und Radweg innerhalb von Ortschaften 2,50 Meter breit sein. Außerorts sollen 2,50 Meter nur ausnahmsweise unterschritten werden, eine Breite von 2 Metern ist hier das absolute Minimum.

Die im September 2023 beschlossene Planung sah innerorts lediglich eine Breite von 2,30 Metern vor. Außerorts waren zwar 2,50 Meter geplant – allerdings auf Kosten des Sicherheitstrennstreifens zur Fahrbahn. Dieser sollte an der viel befahrenen Oldenburger Straße nur 1,25 Meter breit sein anstelle der vorgeschriebenen 1,75 Meter. Bereits bei der Ausschusssitzung hatte ein Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr darauf hingewiesen, dass dies einen massiven Eingriff in die Rechte von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen darstellt.

Aufgrund dieser Mängel wurde der Fördermittelantrag abgelehnt, die Planung musste noch einmal überarbeitet werden. Am 28. Februar 2024 hat der Straßenbauausschuss nun beschlossen, dass der Sicherheitstrennstreifen außerorts 1,75 Meter nicht unterschreiten darf, der Fuß- und Radweg wird dafür teilweise nur 2 Meter breit. Inzwischen ist jedoch der Anmeldezeitraum für eine Förderung in 2024 abgelaufen. Der ADFC Ammerland kritisiert die völlig unnötige Verzögerung der Ausbaumaßnahme. Nun müssen die vielen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, die den Weg täglich nutzen, noch ein weiteres Jahr darauf warten, dass wenigstens ein Minimum an Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Aus Sicht des ADFC Ammerland ist der geplante Ausbau zudem bei Weitem nicht ausreichend. Denn die Strecke verbindet ja nicht nur Rastede und Wahnbek, sondern sie wird auch von Pendler*innen zwischen Rastede und Oldenburg viel genutzt. Und es sollen noch mehr Menschen dazu motiviert werden, Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das Integrierte Radverkehrskonzept des Landkreises klassifiziert die Strecke daher als Radvorrangroute und sieht einen Ausbau auf 3,50 Meter vor. Stattdessen sollen es nun nicht einmal 2,50 Meter werden.

Der ADFC Ammerland fordert daher eine entsprechende Überarbeitung des Integrierten Radverkehrskonzeptes: Wenn die Strecke zwischen Rastede und Wahnbek weder als Radvorrangroute (mindestens 3,50 Meter) noch für das Basisradnetz (mindestens 2,50 Meter) geeignet ist, muss für Pendler*innen zwischen Rastede und Oldenburg zusätzlich eine andere Strecke als Radvorrangroute vorgesehen werden. Geeignet wäre dazu eine Route entlang der Bahnstecke nach Ofenerdiek, die auch für Pendler*innen zwischen Metjendorf und Rastede und als Schulweg attraktiv wäre.

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Ausbau dringend notwendig

Aktuell ist der Radweg von Rastede nach Wahbek zwischen 1,40 und 1,80 Metern breit. Im Herbst und Winter liegt zudem häufig feuchtes Laub auf dem Weg, so dass teilweise nur etwa 1,10 Meter nutzbar sind (siehe Foto). Radfahrer*innen, die in Richtung Wahnbek unterwegs sind, sind besonders gefährdet, weil sich auf dieser Seite des Wegs ein etwa ein Meter tiefer Graben befindet.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/mindestmass-an-verkehrssicherheit-statt-foerderung-des-radverkehrs

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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