Fuß- und Radweg zwischen Rastede und Wahnbek
Der geplante Ausbau des Fuß- und Radwegs wird den Erwartungen an eine zeitgemäße Förderung des Radverkehrs nicht gerecht. Innerorts unterschreiten der Weg und der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn sogar die erforderlichen Mindestbreiten.
Der ADFC Ammerland begrüßt grundsätzlich den geplanten Ausbau des gemeinsamen Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek, weil damit die bestehenden Sicherheitsprobleme durch den momentan viel zu schmalen Weg abgemildert werden (siehe dazu die Stellungnahme des ADFC Ammerland vom 16.11.2021). Es ist allerdings bedauerlich, dass auch die neue Planung den technischen Regelwerken für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) nur teilweise gerecht wird.
Abschnitte innerorts
Innerorts ist für eine gemeinsame Führung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eine Mindestbreite von 2,50 m vorgegeben. Geplant sind jedoch nur 2,30 m. Der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn der Oldenburger Straße soll hier nur eine Breite von 30 cm aufweisen, obwohl das erforderliche Mindestmaß 50 cm beträgt. Da sich der geplante Fuß- und Radweg an einer vielbefahrenen Straße befindet, auf der eine Geschwindigkeit 50 km/h zulässig ist und der von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in beide Richtungen genutzt werden muss, ist die Kombination von zu schmalem Weg und zu schmalem Sicherheitstrennstreifen besonders gefährlich. Hier werden noch nicht einmal die Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit für den Radverkehr gewährleistet.
Abschnitte außerorts
Der außerörtliche Fuß- und Radweg soll auf 2,50 m ausgebaut werden. Dies entspricht dem vorgegebenen Regelmaß. Die Breite des Sicherheitstrennstreifens soll außerorts 1,25 m betragen. Damit wird die erforderliche Mindestbreite von 1,75 m um 50 cm unterschritten. Eine Unterschreitung wäre nur bei einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkahr auf bis zu 70 km/h zulässig - jedoch auch dann nur um bis zu 25 cm. Auch auf dem Abschnitt außerorts wird also die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen erheblich beeinträchtigt. Von „Komfort“ oder einer zeitgemäßen Radverkehrsförderung, die auch einem hohen Radverkehrsaufkommen und den Bedürfnissen von Pedelecs, Lastenrädern und anderen Spezialfahrzeugen gerecht wird, kann schon gar nicht die Rede sein.
Wie sähe ein zeitgemäßer Ausbau der Verbindung aus?
Wie ein Ausbau der Verbindung zwischen Rastede, Wahnbek und weiter nach Oldenburg im Detail aussehen sollte, wird das Radverkehrskonzept des Landkreises aufzeigen, das bis zum Frühjahr 2024 erarbeitet wird. Nach dem aktuellen Stand wird die Verbindung zwischen Wahnbek und Rastede im Radverkehrskonzept voraussichtlich als Radvorrangroute klassifiziert. Die "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" sehen dafür bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen innerorts eine Breite von 4,00 m und außerorts von 3,50 m vor. Der jetzt vorgesehene Ausbau kann also nur ein erster Schritt sein, er stellt nur eine notdürftige Verbesserung dar. Um den Radverkehr tatsächlich zu fördern, muss aus Sicht des ADFC Ammerland das Radverkehrskonzept des Landkreises zügig beschlossen und auch umgesetzt werden.
Ob der Ausbau des Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek gemäß der jetzt vorgelegten Planung tatsächlich erfolgen wird, ist trotz des Beschlusses im Straßenbauausschuss noch nicht sicher, da unklar ist, ob entsprechende Fördermittel bewilligt werden. Die Bewilligung der Fördermittel ist vor allem davon abhängig, ob der Ausbau den aktuellen technischen Regelwerken entspricht - was nicht der Fall ist. Zwar ist es möglich, bei der Planung von einzelnen Vorgaben abzuweichen, jedoch muss dann ersichtlich werden, wie die Verkehrssicherheit z.B. durch zusätzliche Maßnahmen insgesamt in demselben Maße gewährleistet wird.
Mehr Platz fürs Rad
Für eine verkehrssichere Radinfrastruktur reicht der Platz, der aktuell für die Verbindung zwischen Wahnbek und Rastede vorgesehen ist, nicht aus. Grundstücke anzukaufen, ist aber nicht vorgesehen. Dies würde den Ausbau der Verbindung um einiges teurer machen. Da zukünftig nur noch Planungen gefördert werden sollen, die den geltenden Richtlinien entsprechen, wird der Landkreis nicht umhinkommen, durch den Ankauf von Grundstücken mehr Platz fürs Rad zu schaffen. Dafür gibt es zum Beispiel vom Bund Fördermöglichkeiten über das Sonderprogramm "Stadt und Land", welches im Rahmen des Klimaschutzprogramms eingerichtet wurde.