Gehweg - Radverkehr frei

Die meisten ehemaligen gemeinsamen Fuß- und Radwege im Ammerland wurden in Fußwege umgewidmet. Das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" bedeutet, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren dürfen - aber nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit.

In der Praxis bedeutet das, dass als "Fußweg - Radverkehr frei" ausgeschilderte Wege von Radfahrer*innen, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, nicht mehr benutzt werden dürfen.

Das hat verschiedene Konsequenzen: Wer schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss auf der Fahrbahn fahren. Dabei ist möglichst ein Seitenabstand zum Fahrbahnrand von 80-100 cm einzuhalten. Befinden sich auf einem vorhandenen rechten Parkstreifen Fahrzeuge, dann bitte mit einem Seitenabstand von ca. 120 cm vorbei fahren. Ansonsten droht Gefahr, wenn sich Autotüren plötzlich öffenen. PKW müssen beim Überholen von Radfahrer*innen mindestens 1,5 Meter Abstand halten.

Wer sich über die StVO hinwegsetzt und mit mehr als Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fährt, gefährdet Fußgänger*innen und haftet daher bei Unfällen. Da die Vorgabe "Schrittgeschwindigkeit" auf den Fußwegen mit Freigabe für den Radverkehr grundsätzlich immer gilt - völlig unabhängig davon, ob Fußgänger*innen in der Nähe sind, oder nicht - ist bei einer Verkehrskontrolle auch ein Bußgeld fällig.

Viele Radfahrer*innen empfinden es als unangenehm, auf der Straße zu fahren, oder haben Angst vor Unfällen. Unfallstatistiken und Studien zeigen aber, dass innerhalb von Ortschafetn das Unfallsrisiko für Radfahrer*innen beim Fahren auf der Fahrbahn geringer ist als beim Fahren auf einer Nebenanlage. Auf Fuß- und Radwegen passieren innerorts weitaus mehr Unfälle - und zwar an den Einmündungen, an denen Autofahrer*innen die Nebenanlagen oft nur schwer einsehen können. Auf der Fahrbahn werden Radfahrende von Autofahrer*innen besser wahrgenommen und sind daher sicherer unterwegs.

StVO,  § 41 Zeichen 239 Gehweg, Satz 2
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. […] Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf [immer und an allen Stellen] nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/gehweg-radfahrer-frei

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

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