Fahrrad-Codierung
Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.
Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Der ADFC hat nicht nur eine Checkliste mit Tipps zum Anschließen des Fahrrads; er übernimmt vielerorts auch die Codierung von Fahrrädern.
Mit einer Fahrrad-Codierung sinkt der Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads enorm. Sie wirkt deshalb abschreckend und hilft, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt. Die Aufklärungsquote hingegen steigt, weil aufgefundene und als gestohlen gemeldete Fahrräder ihren Besitzer*innen zugeordnet werden können.
Wie funktioniert die Codierung?
Der Code wird am Rahmen des Fahrrads eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt. Der Code besteht aus einer Ziffern- und Buchstabenkombination, die von der Polizei Bergisch-Gladbach in den 1990er-Jahren entwickelt und von der Polizei Friedberg in Hessen verfeinert wurde.
Der Code ist die „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code). Die Nummer setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.
Der ADFC empfiehlt, den Code durch eine zweistellige Jahreszahl am Ende noch präziser zu machen. Hier ein fiktives Beispiel für den EIN-Code: B012345678901AB20.
Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell mutmaßliche Eigentümer*innen identifizieren und informieren. Der Code beginnt mit dem Kfz-Kennzeichen, daher ist die örtliche Polizei eine mögliche Anlaufstelle.
Brauche ich eine Codierung, wenn mein Fahrrad eine Rahmennummer hat?
Die Rahmennummer eines Herstellers enthält keine Informationen zum Eigentümer. Sie wird von Herstellern ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.
Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im physischen Fahrradpass oder in der Fahrradpass-App, in Kaufverträgen und – wenn das Fahrrad versichert ist – bei der Versicherung zu hinterlegen.
Viele aufgefundenen Fahrräder finden trotz Rahmennummer nicht zu ihren Eigentümer*innen zurück, weil diese ihre Räder nicht eindeutig beschreiben können und die Nummer nicht notiert haben.
Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.
Welche Methode eignet sich für mein Fahrrad?
Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen: Der Code kann eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab.
Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen. Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Gravurmaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.
Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden. Für diese Materialien ist eine Klebecodierung geeigneter.
Codiertes Fahrrad gefunden?
Sie haben ein Fahrrad mit einer Codierung gefunden und möchten es an den/die Besitzer*in zurückgeben? Die Codierung mit einer sog. „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code) enthält alle Informationen, die dazu erforderlich sind.
Ein EIN-Code sieht wie folgt aus: B012345678901AB20
Der Code beginnt mit dem Fahrzeugkennzeichen eines Landkreises oder einer Stadt in Deutschland. Wenden Sie sich direkt oder auf dem Umweg über Ihre lokale Polizeidienststelle an die dortige Polizei. Üblicherweise kann die dortige Präventions-Abteilung die Entschlüsselung des gesamten Codes und anschließend die den/die Eigentümer*in feststellen.
Sollte die Polizei Probleme bei der Entschlüsselung des Codes haben: Der ADFC hilft gerne weiter über eine Anfrage an code [at] adfc.de.
Wer codiert mein Fahrrad und was kostet das?
Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor. Die Polizei empfiehlt die Fahrradcodierung nicht nur, sondern codiert teils auch selbst. Überwiegend verwendet sie aber statt der Codierung eine Registrierung, die auf den Eintrag in eine Datenbank angewiesen ist.
Die Kosten liegen bei etwa 15 bis 20 Euro. Der ADFC codiert selbstverständlich auch die Fahrräder von Nicht-Mitgliedern. ADFC-Mitgliedern bieten der ADFC vor Ort und teils auch lokale ADFC-Fördermitglieder aber Vergünstigungen an.
Jetzt Termine für die Fahrrad-Codierung beim ADFC finden!
Was muss ich für eine Codierung mitbringen?
Folgendes sollten Eigentümer*innen zur Codierung ihres Fahrrads mitbringen:
- das eigene Fahrrad
- ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon alleine reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung
- etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert
Ich ziehe um, gilt die Codierung noch?
Ein möglicher Umzug spricht nicht gegen eine Fahrrad-Codierung. Die abschreckende Wirkung behält ein codiertes Rad bei, egal, ob der Code nun auf München oder Scharbeutz verweist.
Die Polizei kann über den Code die alte Adresse ermitteln und über das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz erfahren – auch nach mehreren Umzügen. Wer viel umzieht, kann überlegen, ob ein fester Zweiwohnsitz (beispielsweise bei Eltern) für die Codierung verwendet werden soll.
Auch eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, wird im Einwohnermeldeamt registriert und ist kein Hindernis, Fahrräder ihren mutmaßlichen Eigentümer*innen wieder zu zuordnen. Hier ist die vom ADFC empfohlene Jahreszahl ebenfalls hilfreich.
Kann ich mein codiertes Fahrrad verkaufen?
Codierte Fahrräder können problemlos verkauft werden, wenn Verkäufer*innen nachweisen können, dass es sich um ihr Fahrrad handelt. Diesen Nachweis sollten Kaufer*innen ohnehin immer fordern.
Zudem sollten sie auf einen Kaufvertrag bestehen, in dem die Codierungsnummer eingetragen ist. Der ADFC bietet hierfür einen Musterkaufvertrag sowie Tipps zum Gebrauchtradkauf an.
Neue Eigentümer*innen können den Code beibehalten und sich mit dem Kaufvertrag als rechtmäßige Eigentümer ausweisen. Sie können aber auch ihre persönliche Codierung zusätzlich anbringen lassen. Eine zweistellige Jahreszahl am Ende zeigt an, welches der aktuelle Code ist.