Fliegerhorststraße stoppen - Verkehrswende jetzt!

Die Initiative "Wald Wasser Wiesen Retten" hatte am 7. April mit einem breiten Bündnis zur Fahrraddemo aufgerufen. Unsere Vorstandsmitglieder aus den beiden betroffenen Ortschaften Metjendorf und Ofen berichten über das absurde Straßenbauvorhaben.

Die von der Stadt Oldenburg geplante Straße soll Ofenerdiek mit Ofen über den Fliegerhorst verbinden. Die Trassierung führt auch durch den Heidbrook, dessen Ampihibien-Vorkommen in ihrer Gesamtheit eine landesweite Bedeutung haben und schutzwürdig sind.

Die Absurdität des Neubau-Vorhabens wurde bei der Kundgebung von verschiedenen Sprecher*innen deutlich gemacht. In Erinnerung ist uns u. a. die Forderung geblieben, sich die Straße zu sparen und die geschätzten Baukosten von 23 Millionen Euro in die Radverkehrs-Infrastruktur sowie den Ausbau des ÖPNV zu investieren. Dass so eine Straße grundsätzlich nicht mehr in die heutige Zeit und zur Verkehrswende passt, ist ja ohnehin klar. Besonders absurd ist die konkrete Begründung der Straße im Stadtentwicklungsprogramm Oldenburg aus dem Jahr 2014 "zur Entlastung des starken und durch zunehmende Schrankenschließzeiten weiter beeinträchtigten Verkehrs auf der Alexanderstraße". Inzwischen gibt es die Eisenbahnbrücke, die Schrankenschließzeiten sind in 2024 somit gleich null.

Bei der Demo waren mehr Teilnehmende dabei, als wir erwartet hätten, 810 Fahrräder wurden gezählt. Abgesehen von einer spärlichen Personaldecke der begleitenden Polizei war es eine ausführliche Fahrt durch den Stadtnorden von Oldenburg, ein Stück ging sogar über die Nordtangente. Dort wurde uns wieder einmal vor Augen geführt, wie schmal ein Radweg von 2,50 m Breite ist im Vergleich zur Autobahn. Sowohl durch die Routenwahl als auch in den Redebeiträgen wurde ein Bezug zur (vor etwa 40 Jahren) geplanten Verlängerung der Nordtangente durch die Bornhorster Huntewiesen hergestellt. Dieser ursprüngliche Plan wurde nach andauernden Protesten dann doch nicht umgesetzt. Heute sind wohl alle froh, dass die Wiesen in der jetzigen Form erhalten sind.

Auch die ökologischen Argumente gegen die Fliegerhorststraße sind absolut überzeugend: "Die Amphibien-Vorkommen des Gesamtgebietes erreichen zusammen 58 (!) Punkte [...] Da der Schwellenwert von 14 Punkten  (deutlich!) überschritten wird, ist den Amphibien-Vorkommen des Untersuchungsraumes in ihrer Gesamtheit eine landesweite Bedeutung zuzuordnen. Auch bei einer räumlich differenzierten Bewertung ist den meisten Teilbereichen diese hohe Bedeutungsstufe zuzuordnen. Selbst bei getrennter Betrachtung der einzelnen Laichgewässer erreichen bzw. überschreiten die Amphibien-Vorkommen von sieben [...] der insgesamt 15 Gewässer bereits den Schwellenwert für eine landesweite Bedeutung." - so die Einschätzung des Plaungsbüros Diekmann & Mosebach (Diekmann & Mosebach [2017]: Faunistischer Fachbeitrag Teil I, S. 24).

Für den Rad- und Fußverkehr ist inzwischen eine Verbindung über den Fliegerhorst geöffnet, die von der Einfahrt an der Alexanderstraße bis zur Brücke in die Hugo-Eckener-Straße reicht. Letztere grenzt schon direkt an die Feuchtgebiete.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/fliegerhorststrasse-stoppen-verkehrswende-jetzt

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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