Gruppenarbeit Mapathon Illustration

Gruppenarbeit Mapathon Illustration © ADFC | april agentur

Ein "Wunschradnetz" für Bad Zwischenahn

Am 13.04.2024 können alle Bad Zwischenahner*innen am Mapathon des ADFC Ammerland teilnehmen. Ziel ist es, eine detaillierte digitale Karte für Radfahrende zu erstellen, um die Fahrradinfrastruktur in der Gemeinde zu verbessern.

Ein Kernteam aus vier Personen hat den Mapathon unter dem Projektnahmen „Wunschradnetz Bad Zwischenahn“ vorbereitet. Federführend sind die ADFC-Mitglieder Dieter Schulz und Friedhard von Seggern aktiv. Sie werden von der Gemeinde und der Ammerland Touristik unterstützt. Jetzt sind alle Interessierten aus der Gemeinde eingeladen, sich an der Erarbeitung einer Karte für ein ideales und wünschenwertes Radnetz zu beteiligen.

An vorhandenen Ortsplänen mit dem bestehenden Radwegenetz können die Teilnehmer*innen an vier „Themen-Tischen“ (Pendler, Freizeit/Sport, Versorgung und Bildung) wichtige Start- und Zielorte für den Radverkehr eintragen. Fragestellungen lauten z.B.: Wohin fahre ich immer mit dem Fahrrad? Welche Wege sind für mich und andere wichtig? Wo sollte es eine bessere Radverkehrsstruktur geben? Welche Strecke würde ich lieber fahren, wenn die Infrastruktur besser wäre? Hier spielen lokales Alltagswissen und Erfahrungen von regelmäßig Radelnden eine wichtige Rolle. Vier sogenannte Mapper werden vor Ort die eingezeichneten Radwege digitalisieren. Idealerweise sollen die identifizieren Routen in der Zukunft in ein zusammenhängendes Radwegenetz einmünden.

Das Ergebnis des Mapathons wird online mit Kommentarfunktion zur Verfügung gestellt. Das Kernteam wird die Ergebnisse dann auswerten und anschließend an die Politik übergeben.

Die Veranstaltung dazu findet am Samstag, den 13. April 2024, von 10.00 bis ca. 16.00 Uhr im Haus Brandstätter in Bad Zwischenahn statt. Eine Anmeldung bis zum 30. März 2024 bei Dieter Schulz wird erbeten, damit genügend Platz zur Verfügung steht. Ein Mittagsimbiss wird angeboten.

Wer nicht dabei sein kann, kann Vorschläge per E-Mail einreichen.

Weitere Infos zum Mapathon gibt es auf der Webseite vom ADFC Bundesverband: https://www.adfc.de/artikel/adfc-mapathon-35

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Mitmachen!

ADFC-Mapathon für Bad Zwischenahn

Termin:
13.04.2024
von 10.00 bis ca. 16.00 Uhr

Ort:
Haus Brandstätter,
Am Brink 5 in Bad Zwischenahn

Anmeldung wird erbeten:
bis 30.03.2024
bei Dieter Schulz
E-Mail: adfc [at] gdschulz.de
Tel.: 04403 6279583

Ein Mittagsimbiss wird angeboten.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/ein-wunschradnetz-bad-zwischenahn

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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