Fahrradstraße innerorts, asphaltiert mit rotem Mittelstreifen und Fahrrad-Piktogrammen

Fahrradstraße innerorts mit rotem Mittelstreifen und Piktogrammen © ADFC Ammerland

Die neue Fahrradstraße Bad Zwischenahn - Oldenburg

Mit der Fahrradstraße nach Oldenburg über Specken, Kayhausen, Kayhauserfeld, Petersfehn I und II, Bloh, Kleefeld, Friedrichsfehn und Wildenloh leistet die Gemeinde Bad Zwischenahn einen Beitrag zur Verkehrswende im ländlichen Raum.

Von Juni 2022 bis Dezember 2023 hat die Gemeinde Bad Zwischenahn eine Fahrradstraße gebaut, die vom Zwischenahner Meer bis nach Oldenburg führt. Dabei werden die Bauerschaften Specken, Kayhausen, Kayhauserfeld, Petersfehn I und II, Bloh, Kleefeld, Friedrichsfehn und Wildenloh an­gebunden. Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen, die zwischen Bad Zwischenahn und Oldenburg bzw. den anliegenden Bauerschaften mit dem Auto unterwegs sind, aufs Fahrrad umsteigen. Der Gemeinde Bad Zwischenahn zufolge können pro Jahr bis zu 100 Tonnen CO2 eingespart werden. Vor allem der Berufs- und Schüler*innenverkehr soll durch die neue Fahrradstraße sicherer und komfortabler werden. Zusätzlich plant die Gemeinde Bad Zwischenahn weitere neue Radverbindungen, um das bestehende Wegenetz zu ergänzen und dabei auch Siedlungsbereiche in Edewecht und Oldenburg anzuschließen.

Die neue Fahrradstraße ist insgesamt ca. 11 km lang und hat etwa 10 Millionen Euro gekostet. Sie wird mit gut 9 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“ gefördert. Daran ist die Bedingung geknüpft, dass die Fahrradstraße bis Ende 2023 fertig sein muss. Für die Gemeinde Bad Zwischenahn stellte das enge Zeitfenster von 1,5 Jahren wohl die größte Herausforderung bei diesem Vorhaben dar. Amtsleiter Andreas Gronde zufolge ergaben sich durch die Baumaßnahmen auch erhebliche Einschränkungen für die Anwohner*innen, so dass die Gemeinde in vielen Gesprächen für Akzeptanz werben musste. Nun sind die Maßnahmen abgeschlossen, Radfahrer*innen können die neue Fahrradstraße nutzen. Eine feierliche Einweihung ist für Frühjahr 2024 geplant.

Der Anreiz, auch für längere Alltagswege vom Auto aufs Rad umzusteigen, ist beträchtlich: Auf der gesamten Strecke wird der motorisierte Durchgangsverkehr komplett ausgeschlossen, lediglich Anliegerverkehr ist in den meisten Bereichen erlaubt. Zwar können Anlieger*innen die Fahrradstraße mit bis zu 30 km/h befahren, das tatsächliche Tempo geben aber die Radfahrer*innen vor, an die sich der Anliegerverkehr anpassen muss. In den Bereichen, in denen Anliegerverkehr zugelassen ist, weist die Fahrradstraße daher innerorts eine Breite von 5 Metern und außerorts von 5,50 Metern auf. Denn es muss gewährleistet werden, dass Kraftfahrzeuge den vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen einhalten können. In Bereichen ohne Anliegerverkehr ist die Fahrradstraße 3 Meter breit. Hier können Radfahrer*innen auch bei Gegenverkehr überholen oder nebeneinander fahren. Ursprünglich war geplant, die gesamte Strecke zu asphaltieren. In wenigen Teilbereichen wurde nun doch in Pflasterbauweise gearbeitet, weil dort Gewässer und ein größerer Baumbestand angrenzen. Daher ist zu erwarten, dass häufiger Ausbesserungen notwendig werden, die sich bei einer Pflasterung kostengünstiger und besser durchführen lassen.

Für einige Verwunderung sorgte zunächst der bis zu 1,3 Meter breite rote Mittelstreifen der Fahrradstraße. Dieser soll die Fahrbahn optisch schmaler machen, Autofahrer*innen sollen auf den ersten Blick erkennen, dass sie den Mittelstreifen überfahren müssen, wenn sie Radfahrer*innen überholen wollen. Das typische „Verkehrs-Rot“ weist dabei, wie es auch sonst in der Region üblich ist, besonders auf den Radverkehr hin. Die in Leserbriefen an die NWZ geäußerte Sorge, dass Radfahrer*innen den roten Mittelstreifen so verstehen könnten, dass sie ausschließlich in der Mitte der Fahrbahn fahren dürfen, wird sich inzwischen erübrigt haben. Denn nun wurden auch Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht - und zwar nicht auf dem Mittelstreifen.

Auch andere Aspekte sind durchaus umstritten. So wird von einigen Bürger*innen kritisiert, dass die gewählte Strecke gar nicht über das von der Gemeinde angegebene Potential verfüge, andere Strecken seien als Verbindung von Bad Zwischenahn nach Oldenburg besser geeignet. Darüber lässt sich sicherlich diskutieren, jedoch muss bei der Entscheidung für eine Strecke auch berücksichtigt werden, wo sich ein solches Vorhaben überhaupt umsetzen lässt. Der beliebte Radweg entlang der Bahnstrecke kommt dafür zum Beispiel nicht in Frage, weil das Grundstück der Deutschen Bahn gehört, die Gemeinde Bad Zwischenahn hat es nur gepachtet. Dass der Bestand des „Bahn-Radwegs“ nicht sicher ist, spricht gerade für den Ausbau einer alternativen Trasse.

Kritik wurde auch im Hinblick auf den Naturschutz geübt, da die Strecke durch Moorgebiet führt. In der Nähe der Fahrradstraße befinden sich außerdem Brutgebiete geschützter Vogelarten und es mussten auch Bäume gefällt werden. Konflikte zwischen Klimaschutz und Naturschutz werden auch beim weiteren Bau bzw. Ausbau von Radinfrastruktur im ländlichen Raum sicherlich für viele Diskussionen sorgen. Daher ist es besonders wichtig, dass Behörden, ADFC und Naturschutzverbände konstruktiv zusammenarbeiten, um jeweils die bestmögliche Lösung zu finden. Auch die neue Fahrradstraße ist also ein Kompromiss. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Baumbestand weitgehend erhalten wurde. Der ursprünglich geplante Verlauf der Trasse musste noch einmal angepasst werden und verläuft daher nicht direkt durch Brutgebiete. Außerdem hat sich die Gemeinde Bad Zwischenahn für eine vergleichsweise schonende Bauweise entschieden, bei der der Moorkörper weitgehend erhalten bleibt. Nun bleibt zu hoffen, dass viele Menschen ihr Auto stehen lassen und stattdessen diese sichere und komfortable Radinfrastruktur ausgiebig nutzen.

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Was dazu noch wichtig ist ...

Mit dem Fahrrad von Bad Zwischenahn nach Oldenburg

In Bad Zwischenahn beginnt die neue Fahrradstraße am Heiderosenweg, also recht zentral in der Nähe der Eisenbahnunterführung. Sie verläuft dann weiter über den Erikaweg zur Hermann-Löns-Straße.

Das Ende befindet sich an der westlichen Stadtgrenze von Oldenburg. Die Fahrradstraße endet mit der Wildenlohslinie an der Einmündung zum Wildenlohsdamm.

Die Verbindung führt also in Richtung Bloherfelde und Eversten. Wer relativ entspannt in Richtung der Oldenburger Innenstadt weiterradeln möchte, kann der ausgeschilderten "Route um Oldenburg" entlang des Bloherfelder Wasserzugs folgen.


Fußgänger*innen auf der Fahrradstraße

Wo es keinen Fußweg oder Seitenstreifen gibt, dürfen Fußgänger*innen auf der Fahrbahn gehen. Außerorts gehen Fußgänger*innen am linken Fahrbahnrand. Wenn es innerorts keinen Fußweg gibt, dürfen sie am linken oder rechten Fahrbahnrand gehen.

Gehen Fußgänger*innen auf der Fahrbahn, dürfen Radfahrer*innen nur mit ausreichend Abstand bzw. entsprechend angepasster Geschwindigkeit vorbeifahren. Dazu ist es in der Regel auch nicht nötig, sie erst durch Klingeln zu erschrecken.

Die Klingel ist ein Gefahrensignal. Zwar darf man sie außerorts (!) auch benutzen, um das das Überholen anzukündigen - aber nur wenn es tatsächlich notwendig ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/fahrradstrasse-bad-zwischenahn-oldenburg-fast-fertig

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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