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ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe. © ADFC/ Renate Kaindl

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe.

Der ADFC bietet seinen Mitgliedern schon seit 2015 eine Fahrrad-Pannenhilfe an. Seit 2016 ist dieser Service Teil der ADFC-Mitgliedschaft. Die ADFC-Pannenhilfe gilt für Fahrräder und Pedelecs sowie für Lastenräder und Fahrradanhänger.

Wie funktioniert die ADFC-Pannenhilfe?

Wer eine Fahrradpanne hat, schildert am Telefon, was los ist: Streikt die Schaltung, sind es die Reifen oder das Tretlager? Sind Hersteller oder sogar das Modell des Fahrrads bekannt? Mit diesen Informationen bringen mobile Pannenhelfer passende Ersatzteile und Spezialwerkzeug mit.

Sollte kein mobiler Pannenhelfer verfügbar oder eine Reparatur vor Ort nicht möglich sein, wird das Fahrrad in eine der Fahrradwerkstätten des ADFC-Netzwerks transportiert. Zudem unterstützt die ADFC-Pannenhilfe bei der Suche nach nahe gelegenen Unterkünften. Auch Leihfahrräder zur Weiterfahrt werden vermittelt, so verfügbar.

Werkstätten, Fahrradläden, Firmen und Betriebe können sich als ADFC-Pannenhelfer registrieren lassen. ADFC-Mitglieder teilen der Hotline unseres Versicherungspartners mit, wo ihnen die Panne passiert ist und was defekt ist. Die Hotline sucht einen passenden Pannenhelfer in der Nähe und bringt die anrufenden Mitglieder und die Pannenhelfer vor Ort zusammen.

Für Mitglieder kostenlos

Mehreren Hundert Radfahrerinnen und Radfahrern pro Jahr hilft der ADFC mit seinem Angebot. Rund die Hälfte der Pannenhilfeleistungen entfällt auf Radreisende. Die häufigsten Pannen sind defekte Reifen.

Die Pannenhilfe ist für ADFC-Mitglieder kostenlos.

Neben Verbesserungsvorschlägen erreichen den ADFC immer häufiger E-Mails, in denen Mitglieder begeistert davon berichten, wie ihnen eine Unterkunft organisiert, die Weiterfahrt ermöglicht oder der komplette Urlaub gerettet wurde.

Die Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für Mitglieder

Hier können Sie Mitglied im ADFC werden

 

Häufige Fragen zur ADFC-Pannenhilfe

Wer kann die ADFC-Pannenhilfe in Anspruch nehmen?

Alle registrierten ADFC-Mitglieder können die ADFC-Pannenhilfe in Anspruch nehmen, also auch Menschen, die im Haushalt eines ADFC-Mitglieds leben, sofern sie als Mitglied angemeldet sind. Im Haushalt lebende Kinder, Ehe- oder Lebenspartner*innen oder auch WG-Mitglieder können jederzeit nachgemeldet werden.

Wer ist die Hotline der ADFC-Pannenhilfe?

Die Hotline der ADFC-Pannenhilfe wird durch die Roland-Schutzbrief Versicherung AG in Köln zur Verfügung gestellt.

Welche Fahrräder sind über die ADFC-Pannenhilfe versichert?

Generell sind alle Fahrradarten und -formen Grundlage der Pannenhilfe, sofern sie sich im Eigentum des Mitglieds befinden. Mietfahrräder fallen nicht darunter. Nicht leistungsberechtigt sind außerdem Fahrräder, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind wie S-Pedelecs oder Fahrräder, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Handelt es sich um eine Panne, wenn ich mit dem Aufpumpen des Rades nur über eine kurze Distanz komme und so zehn bis 15 Mal aufpumpen müsste, um die nächste Werkstatt zu erreichen?

Ja, wenn es ohne erheblichen Aufwand nicht möglich ist, die nächstgelegene Werkstatt zu erreichen, ist auch der platte Reifen eine Panne. Wenn es möglich ist, durch mehrfaches Aufpumpen die Werkstatt mit eigener Kraft zu erreichen, gilt das als selbstorganisierte Hilfeleistung, sodass der Roland sich mit bis zu 50 Euro an den Reparaturkosten beteiligt.

Wann kann bei einer Panne auch der Rücktransport nach Hause gewählt werden?

Grundsätzlich wird das Fahrrad in die nächstgelegene Werkstatt gebracht. Wenn diese aber in ähnlicher Entfernung wie der Wohnort liegt, hat das ADFC-Mitglied die Wahl, wohin das Rad gebracht werden soll.

Ist der Wohnort näher als die Werkstatt, erfolgt ein Rücktransport immer zum Wohnort des Mitgliedes.

Wie lange dauert es in der Regel, bis Hilfe vor Ort ist?

Hierzu können wir keine generelle Aussage treffen, dafür gibt es zu viele Variablen. Je nach Ort und Zeitpunkt (Wochentag, Uhrzeit, Begebenheit/Lage des Schadensortes, Verfügbarkeit von Pannenhelfern, Öffnungszeiten der Werkstatt etc.) kann es auch möglich sein, dass die Pannenhilfe vor Ort schwer erreichbar ist und/oder nicht zeitnah eintreffen kann.

In solchen Fällen wird alternativ geprüft, ob es sinnvoller ist, das Mitglied samt Fahrrad zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen.

Sind die Beiträge zur ADFC-Pannenhilfe pauschal abgegolten?

Da die ADFC-Pannenhilfe im Mitgliedbeitrag enthalten ist, werden die Kosten für die Pannenhilfe zwischen dem Roland und dem ADFC-Bundesverband abgerechnet.

Wie erfolgt die technische Auskunft?

Die technische Auskunft erfolgt ebenfalls über die Pannenhelfer. Die Hotline informiert eine passende Werkstatt und diese setzt sich dann direkt mit dem Mitglied in Verbindung.

Wie stehen die Chancen, am Samstag/Sonntag/Feiertag ein Ersatzfahrrad zu bekommen?

Gerade am Wochenende ist es aufgrund der Öffnungszeiten der Werkstätten manchmal sehr schwierig, Leihräder zu bekommen.

Wir arbeiten daran, Leihräder auch unabhängig von den Pannenhelfern zu organisieren und versuchen, Verleihbetriebe zu integrieren und hier ein entsprechendes Netz aufzubauen.

Welche Leistungen enthält die ADFC-Pannenhilfe und sind auch Reparaturen abgesichert?

Die ADFC-Pannenhilfe enthält die telefonische Unterstützung in Form der Organisation von Hilfeleistungen, dazu gehören Auskünfte zu Werkstätten oder Beherbergungsbetrieben bei einer Panne sowie die mobile Pannenhilfe vor Ort.

Ist eine mobile Hilfe vor Ort nicht machbar oder sinnvoll, erfolgt deutschlandweit der Transport des Fahrrades in die nächstgelegene Werkstatt. Die Reparatur vor Ort inklusive Kleinteile bis zu einen Betrag von 20 Euro ist ebenfalls enthalten. Weitere Reparaturkosten sowie Ersatzteile in der Werkstatt werden nicht erstattet.

Wie erfolgt im Schadensfall die Prüfung der Mitgliedschaft?

Bei der telefonischen Meldung durch den Anruf bei der Hotline sind die Mitgliedsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die eigene Postleitzahl anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Bei Familien- und Haushaltsmitgliedschaften braucht die Versicherung zudem den Namen des eingetragenen ADFC-Mitgliedes. Wichtig: Familien- und Haushaltsmitglieder müssen beim ADFC gemeldet sein!

Aus Datenschutzgründen gibt der ADFC keine weiteren Daten weiter, daher müssen anrufende ADFC-Mitglieder weitere persönliche Daten wie Telefonnummern, Standort etc. der Versicherung nennen.

Wie erfolgt die mobile Pannenhilfe, und wie viele Pannenhelfer gibt es eigentlich?

Für die mobile Pannenhilfe ist es sinnvoll, dass Anrufende den Defekt möglichst genau beschreiben können und Fahrradmodell/Hersteller und/oder defekte Komponenten wie Schaltung, Laufradgrößen etc. nennen können. So können mobile Pannenhelfer möglichst passende Ersatzteile und Werkzeuge mitbringen.

Die Pannenhilfe erfolgt durch ein Netzwerk von Fahrradwerkstätten sowie durch das Abschleppunternehmen Assistance Partner mit einem bundesweit flächendeckenden Netz. Das Netzwerk wird stetig erweitert.

Wenn Sie Ihre guten Erfahrungen mit der ADFC-Pannenhilfe Ihrem Fachhandel vor Ort mitteilen und auf den Link www.adfc.de/pannenhelfer hinweisen, können auch Sie zur Ausweitung des Netzwerkes beitragen.

Ist es möglich, detaillierte Informationen zur Pannenhilfe/Pannenhilfe Plus zu bekommen?

In der blauen Medienbox können Sie sich die Produktinformationen zur Pannenhilfe und zur PannenhilfePLUS sowie einen erklärenden Flyer herunterladen.

Was ist die ADFC-PannenhilfePLUS?

Die ADFC-PannenhilfePLUS ist eine zusätzlich buchbare Versicherungsleistung. Sie bietet erweiterte Versicherungsleistungen wie die Pannenhilfe in Deutschland und darüber hinaus auch im geografischen Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren an. Die ADFC-PannenhilfePLUS ist nicht im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten, sondern kann zusätzlich für 11,90 Euro (Einzelmitgliedschaft) bzw. 19,90 Euro (Familienmitgliedschaft) pro Jahr abgeschlossen werden.

Ich bin kein ADFC-Mitglied, möchte aber die Pannenhilfe in Anspruch nehmen.

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder. Sie können die Pannenhilfe in Anspruch nehmen, sobald Sie Mitglied im ADFC geworden sind und Ihre Beitragszahlung eingegangen ist.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/die-adfc-pannenhilfe-7

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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