Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden: Verkehrssicherheit muss Vorrang haben

Die vorgelegte Projektskizze wird den Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nicht gerecht. Ein umfassenderer Umbau ist notwendig, das Förderprogramm "Stadt und Land" stellt Mittel dafür bereit.

Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden erfüllt im aktuellen Zustand weder die An­forderungen an die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fuß­gänger*innen noch bietet sie ein Mindestmaß an Aufenthaltsqualität. Der lokalen Presse konnte der adfc Ammerland die Projektskizze und einige In­formationen über den angedachten Umbau der Ortsdurchfahrt ent­nehmen. Die Projektskizze des Ingenieursbüros Diekmann und Mosebach schafft zwar Abhilfe bezüglich der Aufenthaltsqualität, entspricht aber nicht den aktuellen verkehrstechnischen Standards, weil der bisher vorgesehene Platz dafür nicht ausreicht. Das neue Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes stellt Mittel für einen richtlinienkonformen Ausbau von Rad­ver­kehrsanlagen bereit, auch der Zukauf von Grundstücksteilen wird ge­fördert. Wird die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden gemäß der vorgelegten Projekt­skizze umgebaut, werden die bestehenden Sicherheitsmängel für die nächsten Jahrzehnte zementiert. Daher setzt sich der adfc Ammerland für einen richtlinienkonformen Ausbau der Ortsdurchfahrt Hahn-Lemden ein. Eine Ergänzung durch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufent­halts­qualität, wie sie in der Projektskizze vorgesehen sind, begrüßt der adfc Ammerland ausdrücklich.

Die in der Projektskizze vorgesehene einseitige Führung des Radverkehrs in beide Richtungen auf einer Nebenanlage ist mit besonderen Gefahren ver­bunden, da Autofahrer*innen an den Einmündungen auf Radfahrer*innen aus beiden Richtungen achten müssen. Radfahrer*innen, die sich von hinten links nähern sind dabei besonders schwer wahrzunehmen. Daher darf eine einseitige Führung des Radverkehrs in beide Richtungen gemäß Ver­waltungsvorschrift zur StVO nur in wenigen Ausnahmefällen an­ge­ordnet werden. Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden erfüllt die Kriterien für eine solche Ausnahme nicht.

Eine gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr ist an Haupt­ver­bindungen des Radverkehrs grundsätzlich nicht zulässig. Die Ortsdurchfahrt Hahn-Lehmden ist zweifelsfrei eine Hauptverbindung des Radverkehrs sowohl innerhalb des Ortes als auch zwischen den benachbarten Orten. „Fußweg / Rad frei“ bedeutet für Radfahrer*innen, dass sie grundsätzlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und den Fußgänger*innen jeder­zeit Vorrang einräumen müssen. Auf einer Hauptverbindung des Rad­ver­kehrs muss aber damit gerechnet werden, das sich viele Radfahrer*innen nicht an diese Vorgaben halten, da „Alltagsradfahrer*innen“ ihre Ziele zügig erreichen wollen. Die in der Projektskizze vorgesehene Verbreiterung des Fußwegs ist nicht ausreichend, um hier Abhilfe zu schaffen. Stattdessen ist eine Trennung von Fuß- und Radverkehr notwendig.

Auf der Straße sind Radfahrer*innen sehr gut sichtbar und daher in der Regel weitaus weniger gefährdet sind als auf den Nebenanlagen. Dies lässt sich anhand der Unfallforschung belegen und wird in den ver­kehrs­technischen Richtlinien entsprechend umgesetzt. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass Radfahrer*innen gemäß Planungsskizze die Wahl zwischen dem Befahren der Fahrbahn und der Nebenanlage haben. Rad­fahrer*innen, die auf dem außerörtlichen Radweg in den Ort einfahren, müssen aber auch am südlichen Ortseingang die Möglichkeit haben, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln. Hier ist gemäß den Richtlinien für die Planung von Radverkehrsanlagen also eine weitere Querungshilfe zu ergänzen.

Um Konflikte zwischen KfZ und Radverkehr zu vermeiden, empfiehlt es sich auch, die Fahrbahn noch etwas weiter einzuengen und auf eine Markierung der Mittellinie zu verzichten. Fahrradpiktogramme und Hinweisschilder sollten für alle Verkehrsteilnehmer*innen deutlich machen, dass die Fahr­bahn hier regulär von KfZ und Radverkehr gemeinsam genutzt wird.

Begrünung, Verkehrsinseln und Querungshilfen sind grundsätzlich sehr zu be­grüßen. Allerdings dürfen sie die Sichtbeziehungen zwischen den Ver­kehrsteilnehmer*innen nicht einschränken. Daher sollte die in der Pro­jekt­skizze vorgesehene Begrünung, die sich unmittelbar an den Querungshilfen be­findet, noch einmal diesbezüglich überprüft werden.

Der adfc Ammerland spricht sich für einen richtlinienkonformen Umbau der Orstdurchfahrt Hahn-Lehmden mit einer beidseitigen und getrennten Führung des Fuß- und Radverkehrs sowie einer zusätzlichen Querungshilfe am südlichen Ortseingang aus. Es wird empfohlen, hierfür Fördermittel aus dem Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu beantragen. Er­gänzend dazu sind Maß­nahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, wie Begrünung und Verkehrsinseln, aus Sicht des adfc Ammerland sehr wün­schenswert. Bei der Detailplanung sollten die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen besonders berücksichtigt werden.


https://ammerland.adfc.de/pressemitteilung/ortsdurchfahrt-hahn-lehmden-verkehrssicherheit-muss-vorrang-haben-1-1

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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