Im Begegnungsverkehr wird es hier grundsätzlich eng. Bei Begegnungen mit Anhängern und Lastenrädern muss man oft sogar absteigen.

Ausbau des Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek

Am 10.11.2021 stimmte der Straßenbauausschuss einem Planungsauftrag für den Ausbau des Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek auf 2,50 Meter Breite zu. Um den nötigen Platz zu gewinnen, soll die Fahrbahn stellenweise schmaler werden.

Warum ist der Ausbau des Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek längst überfällig?

Der Fuß- und Radweg zwischen Rastede und Wahnbek ist eine der meistgenutzten Verbindungen im Ammerland und zugleich eine der schmalsten. Zwar wird sie besonders von Radfahrer*innen genutzt, es sind aber auch oft Spaziergänger*innen, Hundehalter*innen mit ihren Tieren und andere Fußgänger*innen unterwegs. Stellenweise ist der Weg, auf dem Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in beide Richtungen geführt werden, nur 1,40 Meter breit. Damit unterschreitet er sogar das Mindestmaß für einen einseitigen Radweg ohne Fußverkehr. Soll die Verbindung weiterhin ein benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg bleiben, ist also ein Ausbau gemäß aktuellen Sicherheitsstandards überfällig. Dass gerade diese Verbindung verstärkt von Pendler*innen mit eher zügigem Tempo sowie von mehrspurigen Fahrzeugen, wie Lastenrädern und Anhängern, genutzt wird, macht eine zeitgemäße Lösung umso dringender.

 

Gibt es Alternativen zum Ausbau des vorhandenen Fuß- und Radwegs auf 2,50 Meter?

Zwar gibt es Alternativen, die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ein noch höheres Maß an Sicherheit und Komfort bieten würden. Möglich wären insbesondere (a) der Bau eines noch breiteren Fuß- und Radwegs in etwas größerer Entfernung zur Fahrbahn, (b) ein Radschnellweg von 4 Metern Breite oder (c) Fuß- und Radwege auf beiden Seiten der Fahrbahn. Dazu müsste allerdings in größerem Umfang in angrenzende Grundstücke eingegriffen werden und vor allem auch in die Natur. Insofern ist es angemessen, zunächst einen Planungsauftrag für diese Variante zu erteilen. Erst wenn das Ergebnis der Planung vorliegt, kann der ADFC Ammerland fundiert beurteilen, ob es den Anforderungen des Rad- und Fußverkehrs gerecht wird, oder ob eine der Alternativen die bessere Lösung darstellt. Alle genannten Alternativen gehen aber auch mit einem erheblich größeren Planungsaufwand und umfangreicheren Baumaßnahmen einher und wären demzufolge erst wesentlich später nutzbar. Es ist ja bekannt, dass auf der Strecke nicht selten Radfahrer*innen in Richtung Graben abrutschten, weil der Weg für den Begegnungsverkehr zu schmal ist und die Qualität zusätzlich durch Baumwurzeln beeinträchtigt ist. Insofern besteht jetzt dringend Handlungsbedarf.

 

Entstehen durch die schmalere Fahrbahn Probleme im Hinblick auf die Verkehrssicherheit?

Auch mögliche Gefahren für Radfahrer*innen durch den Schwerlastverkehr kann man erst beurteilen, wenn die Planung vorliegt. Den mündlichen Erläuterungen der Straßenverkehrsbehörde konnten wir entnehmen, dass die Fahrbahn im Moment unterschiedliche Breiten aufweist, die schmaleren Stellen sind etwa 6,60 Meter breit. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, ob Stellen, die aktuell um einiges breiter sind, verengt werden können. Die Straßenverkehrsbehörde erwartet, dass dabei das Maß von etwa 6,60 Metern wohl nicht unterschritten wird. Der Seitenstreifen sowie der begrünte Trennstreifen zwischen der Fahrbahn und dem Fuß- und Radweg sollen voraussichtlich nicht schmaler werden. Sollte die Planung dem entsprechen, ist also nicht mit zusätzlichen Gefahren zu rechnen.

Bei der Frage nach möglichen Gefahren durch eine schmalere Fahrbahn muss man zudem die Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung insgesamt einbeziehen: Autofahrer*innen müssen auf schmaleren Fahrbahnen langsamer fahren, die Verkehrssicherheit wird also insgesamt verbessert. Sorgt man gleichzeitig für attraktive Radverkehrsverbindungen und ein gutes ÖPNV-Angebot, wird vor allem für Pendler*innen das Aufsteigen aufs Rad bzw. das Umsteigen in den ÖPNV zu einer echten Alternative. Wenn zwischen Rastede und Wahnbek zukünftig also hoffentlich insgesamt weniger Kraftfahrzeuge mit geringerem Tempo unterwegs sind, wird es für die verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge und den Schwerlastverkehr auch auf einer etwas schmaleren Fahrbahn entspannter – selbst im Begegnungsverkehr.


Die nutzbare Breite ...

... hängt gerade im Herbst und Winter auch von der Pflege der Radwege ab. Bei unserem Fototermin am 16.11.2021 mussten wir feststellen, dass wir nur 1,10 Meter des Fuß- und Radwegs nutzen konnten. Radfahrer*innen, die aus Rastede nach Wahnbek unterwegs sind, sind besonders gefährdet, weil sich auf dieser Seite des Wegs ein etwa ein Meter tiefer Graben befindet.

https://ammerland.adfc.de/pressemitteilung/ausbau-des-fuss-und-radwegs-zwischen-rastede-und-wahnbek-1-1

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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