Radeln gegen Rassismus

Im Rahmen des Projektes "Radeln gegen Rassismus" wurden zwei Radtouren für Rastede zum Thema „Nationalsozialismus im Ammerland“ ausgearbeitet. Interessierte können diese individuell "nachradeln" - Hintergrundinformationen gibt es auf einer Webseite.

„Radeln gegen Rassismus“ bedeutet, mit dem Fahrrad zu Orten zu fahren, die entweder Schauplatz rassistischer Anfeindungen oder Gewalt waren oder an denen sich Menschen besonders gegen Rassismus, Diskriminierung und für den Frieden einsetzen. Dieses Konzept übernahmen die Schüler*innen der Klasse 11D an der Kooperativen Gesamtschule Rastede während einer Projektwoche im Juli 2022. „Ich war sehr überrascht, dass das Oldenburger Land der erste nationalsozialistisch regierte Staat im Deutschen Reich war,“ bringt die Schülerin Jana Strangmann die Motivation der 11D auf den Punkt, sich im Rahmen des Projekts dem Themenschwerpunkt Nationalsozialismus zuzuwenden. In Rastede und im Ammerland finden sich nämlich nur sehr wenige Hinweise auf die Ereignisse während dieses schrecklichen Kapitels der deutschen Geschichte. Mit Unterstützung des ADFC Ammerland haben sich die Schüler*innen daher auf Spurensuche begeben und zwei Radtouren für die Projektwoche geplant.

Eine Radtour führt von Rastede nach nach Wehnen und Ofen (Gemeinde Bad Zwischenahn) und widmet sich den oldenburgischen Krankenmorden in der ehemaligen „Heil- und Pflegeanstalt“ auf dem Gelände der heutigen Karl-Jaspers-Klinik. Bei der Führung durch die Gedenkstätte erhielten die Schüler*innen Informationen über die systematische Ermordung von psychisch Kranken in der Zeit des Nationalsozialismus. Die zweite Radtour trägt den Titel „Rastede in der Zeit des Nationalsozialismus“ und führt durch den Rasteder Kernort und zum Ortsteil Hahn. Der Rundkurs umfasst zehn Stationen, die drei Themenschwerpunkten zugeordnet sind: (1) Das Schicksal der Rasteder Juden, (2) Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen in Rastede, (3) Rasteder Nationalsozialist*innen. Viele Stationen, wie das Rasteder Palais und das Schloss, die Firma August Brötje oder das Vorwerk-Gelände sind den Rasteder*innen wohlbekannt, die Informationen dazu mussten die Schüler*innen dagegen in mühsamer Kleinarbeit aus Büchern und Aufsätzen zusammentragen. Dabei stellten die Schüler*innen auch fest, wie schwierig es ist, überhaupt Informationen zu finden.

Damit alle Interessierten die zusammengetragenen Informationen nachlesen und vor allem die Radtouren individuell „nachradeln“ können, wurde eine Webseite mit ausführlichen Routenbeschreibungen, Tipps für die individuelle Tourenplanung sowie Informationen und Fotos zu den Stationen erstellt. Wer die Radtour durch Rastede individuell durchführen möchte, kann beim Halt an den Stationen jeweils mit dem Handy oder Tablet auf die Webseite zugreifen und sich über die Ereignisse vor Ort informieren. Der ADFC Ammerland hat zudem beide Radtouren in sein Tourenprogramm aufgenommen. Das Projekt habe ihr vor allem gezeigt, „wie relevant das Thema auch heute noch ist und dass wir die Opfer unbedingt in Erinnerung behalten sollten“, fasst die Schülerin Isabell Buck zusammen. „Die Rückmeldungen der Schüler*innen und das rege Interesse der Öffentlichkeit an den beiden Radtouren, die wir im November erstmals öffentlich angeboten haben, haben uns ermutigt, das Projekt ‚Radeln gegen Rassismus‘ weiterzuverfolgen,“ sagt Torsten Schönebaum, ADFC-TourGuide aus Rastede. Nach und nach sollen weitere Radtouren ergänzt werden. Dabei spielt der Themenschwerpunkt Nationalsozialismus eine wichtige Rolle, aber auch aktuellere Aspekte aus dem Themenbereich Anti-Rassismus sollen aufgegriffen werden.

Webseite „Radeln gegen Rassismus“: www.rastede-radelt.de/gegen-rassismus/

Fragen und Anregungen gern an: gegen-rassismus [at] rastede-radelt.de


Radtouren zum Thema "Nationalsozialismus im Ammerland"

1. Halbtagestour von Rastede zur Gedenkestätte für die NS-Krankenmorde in Wehnen:
hin und zurück 29 km - 2 Stationen - mit Führung durch die Gedenkstätte

2. Halbtagestour durch Rastede (Kernort und Hahn):
insgesamt 28 km - 10 Stationen - Lesen der Informationen auf dem Handy

Webseite "Radeln gegen Rassismus"
https://ammerland.adfc.de/neuigkeit/radeln-gegen-rassismus

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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