Blinker sollen bald an allen Fahrrädern zulässig sein
Der Bundesrat hat empfohlen, dass zukünftig alle Fahrräder freiwillig mit Blinkern ausgerüstet werden können. Die nötige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums gilt als sicher.
Am 17. Mai hat der Bundesrat verschiedene Neuregelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Zulassung von Fahrtrichtungsanzeigern für alle Fahrräder: Bislang waren Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen der Fahrenden ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. Der ADFC begrüßt diese Änderung und erhofft sich vor allem bei Linksabbiegevorgängen bessere Sichtbarkeit und Sicherheit für Radfahrende.
Zuverlässigkeit ist gegeben
Begründet wird die Änderung damit, dass mittlerweile die technischen Voraussetzungen für zuverlässige Funktion gegeben seien. Die Dynamoleistung reichte früher nicht aus, um neben Scheinwerfer und Rücklicht auch noch Blinker mit ausreichend Energie zu versorgen. Nabendynamos, Akkus und Elektrorad-Akkus stellen aber nun genug Leistung dafür bereit.
Das Bundesministerium für digitale Infrastruktur und Verkehr (BMDV) muss der Änderung noch die Zustimmung geben, hat diese aber bereits signalisiert. In einigen Wochen könnte die überarbeitete StVZO nach der öffentlichen Verkündigung in Kraft treten.
Update: Die Änderung des § 67 StVZO wurde am 19. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat am Tag darauf in Kraft. Blinker sind an Fahrrädern seitdem zulässig.
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