Auf guter Infrastruktur können alle sicher Radfahren

Auf guter Infrastruktur können alle sicher Radfahren © ADFC/Deckbar

Sonderprogramm Stadt und Land

Hier kommt unsere aktuelle Übersicht zu den Förderprogrammen.

Los geht's ohne Umschweife:

Sonderprogramm Stadt und Land  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen bis 2028. Weitere 805 Millionen Euro sollen für die kommunale Radinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. 

Gefördert wird: 

  • Neu-, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten bzw. eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und -zonen, Radwegebrücken und -unterführungen, verkehrstechnische Ausstattung, die Optimierung von Knotenpunkten für den Radverkehr sowie Fahrradstellanlagen 

  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder 

  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr 

  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, sofern hieraus die Umsetzung von min. einer investiven Maßnahme gefördert wird 

Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau eines sicheren und attraktiven Radverkehrssystems. Durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverfahr soll sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und somit ein Betrag zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität geleistet werden. 

Die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden von den Ländern und Kommunen stark nachgefragt: Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden 2.250 Maßnahmen bestätigt.  

Die NBank ist in Niedersachsen für die Anträge zuständig, momentan ist keine Antragsstellung möglich. Sobald die Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm in Kraft getreten ist, wird die Förderrichtlinie angepasst und neue Förderanträge entgegengenommen. Informationen zum aktuellen Stand gibt es hier: www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Sonderprogramm-Stadt-und-Land.html;

In Niedersachsen gibt es aber noch eine Förder-Alternative: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Dies fördert auch investive Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs mit bis zu 75 %. Dazu gibt es auch Informationen auf der rechten Seite. 

Des Weiteren gibt es die Bürgerradwege in Niedersachsen, die im Sinne einer schnellen Umsetzung bei Mithilfe der Kommunen bei der Planung von Radwegen an Landesstraßen, durch Sach- und Geldleistungen vom Land unterstützt werden. Auch die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld von der Bundesgesellschaft Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) fördert Investitionen in die Infrastruktur des Alltagsradverkehrs wie Wegweisungen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser und Mobilitätsstationen. Klimaschutzkonzepte und –management durch eigenes Personal und externe Dienstleitungsunternehmen können ebenso wie investive Maßnahmen (=Maßnahmenbündel) mit Modellcharakter für eine Erhöhung des Radverkehrsanteils eine Förderung erhalten.  

Die KfW stellt Kredite für Kommunen für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität aus sowie Zuschüsse für eine energetische Stadtsanierung.  

Das Förderprogramm Nationaler Radverkehrsplan (NRVP) sowie das Förderprogramm Investive Maßnahmen Radverkehr vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt nicht investive Vorhaben wie Informations- und Kommunikationskampagnen und innovative Projekte für eine Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland. 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Antragsverfahren finden sich im blauen Kasten auf der rechten Seite.  

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https://ammerland.adfc.de/artikel/stadt-und-land-2

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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